Die Zinsen wurden wieder erhöht

Die Zinsen für Tagesgeld werden derzeit von zahlreichen Banken erhöht, so dass diese Art der Geldanlage wieder attraktiver wird. Trotzdem sollte man immer erst das Tagesgeld berechnen bevor man Blindlinks ein Tagesgeldkonto bei einer x-beliebigen Bank eröffnet. Die Zinsen sind von Bank zu Bank unterschiedlich, ein Vergleich lohnt sich also zugunsten der Rendite. Vergessen sollten die Inhaber von einem Tagesgeldkonto auf keinen Fall, dass die Zinserträge versteuert werden müssen. Wenn ein Freistellungsauftrag erteilt wurde muss den darin angegebenen Freibetrag nicht versteuern. Für Ledige beträgt der Freibetrag 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro. Die Kapitalertragsteuer wird unabhängig vom Einkommen erhoben. Alle Zinserträge die darüber hinaus gehen unterliegen der Abgeltungssteuer. Die Bank gibt die Steuer gleich an das Finanzamt weiter, da muss sich der Inhaber von einem Tagesgeldkonto nicht drum kümmern. Abgezogen werden 25% Abgeltungssteuer und zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag und evtl. die Kirchensteuer. Wer einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als 25% hat, kann die zu viel abgeführte Abgeltungssteuer bei der nächsten Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Der Staat hält die Hand auf

Wer im Besitz von Aktien und Wertpapieren ist, die nach 2008 gekauft wurden, muss bei deren Verkauf auch Abgeltungssteuer bezahlen. Die einjährige Spekulationsfrist wurde im selben Jahr abgeschafft. Dieser wird aus der Differenz vom Kauf- und Verkaufspreis abzüglich der Kosten für Transaktionen für den Kauf und den Verkauf berechnet. Es ist egal für was für eine Geldanlage man sich entscheidet. Der Staat hebt immer die Hand auf und will einen Teil davon. Aus diesem Grund haben viele Anleger ihr Vermögen im Ausland, wie der Schweiz und Luxemburg angelegt. Das war zwar immer eine riskante Angelegenheit, aber um der Rendite Willen sind viele Anleger dieses Risiko eingegangen.

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